Der ambulanten Pflege mangelt es zunehmend an Personal: Immer mehr Menschen werden in den kommenden Jahren in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt. Die steigende Klient*innenzahl muss durch qualifiziertes Personal abgedeckt werden, was jedoch vielerorts rar ist. (Lesen Sie hier mehr...)
Eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel in der ambulanten Pflege entgegen zu wirken, ist die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte.
Durch Kooperationen mit:
Internationaler Personalservice (IPS) der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DEFA)
private Personalvermittler
anderen Gesundheitseinrichtungen
Anbietern von Qualifizierungsmaßnahmen (Arbeitgeber oder Praxispartner)
Online-Stellenanzeigen:
Im Bereich der Pflege existieren in Deutschland spezielle Berufsgesetze, die eine Berufszulassung zur Pflicht machen. Ausländische Abschlüsse werden entsprechend der Vorgaben geprüft.
Die Antragstellung läuft in Sachsen über den KSV – Kommunaler Sozialverband Sachsen.
Volle Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses:
Teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses:
Keine Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses:
Erhält die Pflegekraft einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit (Defizitbescheid), erfolgt eine Qualifizierung der ausländischen Pflegekraft entsprechend der festgestellten Defizite:
Unter https://www.zuwanderung.sachsen.de/21027.htm finden Sie eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen für eine ausländische Pflegekraft, die sich für den sächsischen Arbeitsmarkt bewirbt. Die Informationen werden vom Staatsministerium des Innern bereitgestellt.
Es kommen verschiedene Kostenpunkte auf die ausländische Pflegefachkraft zu. Das sind z.B. Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen, das Anerkennungsverfahren, Visum, Deutschkurse (ggf. im Herkunftsland und in Deutschland), Impfungen (z.B. Masern), ggf. Krankenversicherung, Flug, Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland, Lebenshaltungskosten, Teilnahmegebühr für die Anpassungsmaßnahme, Erteilung der Berufserlaubnis.
Wichtig ist es, die Finanzierung der Kosten vorher zu klären und sich über Fördermöglichkeiten, wie den Anerkennungszuschuss, die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und andere Wege der Förderung zu informieren.
Das IQ Netzwerk Sachsen hilft in folgenden Bereichen: